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Das neue Einbürgerungsrecht ab 2024!

Das neue Einbürgerungsrecht ab 2024!

von
EinwanderungsProfi 
Veröffentlicht am:
20.2.24

Das aktuelle Einbürgerungsgesetz in Deutschland sieht vor, dass Personen, die sich einbürgern lassen möchten, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen gemäß § 12 StAG vor. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz würde diese Regelung entfallen, sodass eine doppelte Staatsbürgerschaft generell erlaubt wäre, unabhängig von der Herkunft.

Des Weiteren plant die Regierung, die Einbürgerung in Deutschland zu erleichtern. Aktuell müssen Einwanderer einen rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland nachweisen, um sich einbürgern zu lassen. Dies soll auf 5 Jahre reduziert werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft attraktiver zu machen und das Fachkräfteproblem zu adressieren. Auch die Sprachanforderungen sollen gelockert werden: Statt eines B1-Zertifikats wäre nur noch die Fähigkeit zur mündlichen Verständigung erforderlich.

Für Personen, die besondere Integrationsleistungen erbringen, wie ehrenamtliches Engagement oder überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Beruf, wird die Wartezeit für die Einbürgerung von aktuell 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.

Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Kapazität der Einbürgerungsbehörden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen, insbesondere von Menschen, die während der Flüchtlingskrise 2015 nach Deutschland kamen, könnten die Behörden überlastet sein. Es wird erwartet, dass viele Antragsteller juristische Unterstützung benötigen werden, um den Einbürgerungsprozess zu beschleunigen.

 

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